Antrag zum Haupt- und Finanzausschuss am 06.02.2020 Mit der Aufstellung des aktuellen Brandschutzbedarfsplans ist deutlich geworden, dass für die Feuerwachen in Sendenhorst und Albersloh in verschiedenen Bereichen nicht nur Verbesserungsbedarfe aufgezeigt wurden, sondern in diesem Zusammenhang auch Vorgaben zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemacht worden sind. Diese Vorgaben können u.a. nur durch erhebliche bauliche Maßnahmen umgesetzt werden.
Nun hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31. Januar 2020 die Fördergrundsätze für die sog. „Dorferneuerung 2021“ veröffentlicht. Das Förderangebot richtet sich an Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen der vorläufigen Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2014 – 2020“. Frist für das Einreichen von Anträgen ist der 30. September 2020. Dabei stehen für den Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ drei Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderhöchstsumme beträgt 250.000 Euro, der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Ministerin Scharrenbach führt dazu aus, dass die Feuerwehren wichtige Schutzpatrone für unsere Dörfer sind. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen können sich auf die Menschen in den Feuerwehren und den anerkannten Hilfsorganisationen verlassen – und das jeden Tag. Gerade in den Dörfern mit bis zu 10.000 Einwohnern ist die ehrenamtliche Struktur der Feuerwehr unverzichtbares Element der Gefahrenabwehr. Technische Veränderungen und Neuerungen erfordern gerade in Dörfern bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oftmals strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Feuerschutzwesens, dies betrifft insbesondere den Neubau bzw. die Erhaltung von Feuerwehrhäusern. Darüber hinaus ist dieses bürgerschaftliche Engagement hohes Gut und für das gesellschaftliche Miteinander von unverzichtbarer Bedeutung. Diesen Ausführungen schließt sich die CDU-Fraktion ausdrücklich und vollumfänglich an und stellt daher folgenden Antrag: Die Verwaltung leitet nach Prüfung alle erforderlichen Schritte ein, damit die an/in den Feuerwachen Sendenhorst und Albersloh erforderlichen Maßnahmen in das Förderprogramm des Landes NRW „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen Peter Abke Fraktionsvorsitzender
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